Meine Leistungen werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Private Krankenversicherungen und private Zusatzversicherungen erstatten unter Umständen psychotherapeutische Leistungen von Heilpraktikern für Psychotherapie. Da dies sehr individuell geregelt ist, erfragen Sie die Möglichkeiten bitte bei Ihrer Krankenversicherung.
Erster Termin: 60-90 Minuten
€ 75,00
Folgetermine: 60 Minuten
€ 65,00
Bitte haben Sie Verständnis, dass vereinbarte Termine, die nicht 48 Stunden im Voraus von Ihnen abgesagt werden, mit 50% der Gesamtgebühr von € 75,00 bzw. € 65,00 zur Verrechnung kommen.
Hinweis für die Steuererklärung
Sie können sowohl das Therapiehonorar als auch die Fahrten zu den Sitzungen steuerlich geltend machen. Deklarieren Sie diese als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art § 33 EStG (Anwendung für Gesundheit/Gesunderhaltung)
Vorteile für Sie als Selbstzahler:
- Die Terminvergabe kann schneller und flexibler erfolgen, die Wartezeiten sind erheblich kürzer.
- Ihre Privatsphäre bleibt gewahrt, da keine Berichte oder Diagnosestellungen an die Krankenkasse weitergeleitet werden müssen.
- Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung oder dem Wechsel zu einer anderen Krankenversicherung entstehen Ihnen keinerlei tarifliche Nachteile bzw. Ausschlüsse.
- Wichtig für Lehrer und andere Berufe mit einer Beamtenlaufbahn: Die Verbeamtung ist nicht gefährdet.
- Die Therapie muss nicht extra bewilligt und/ oder durch ein Gutachten beantragt werden.
Schweigepflicht
Ebenso wie approbierte Ärzte und Psychotherapeuten unterliegen wir Heilpraktiker für Psychotherapie nach § 203 StGB der Schweigepflicht. Alle Informationen und Daten behandle ich streng vertraulich.